Ferienimmobilien Versicherung – HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Risikoausschlüsse

Ausgeschlossen von der Versicherung sind Schadenersatzansprüche:

  1. aufgrund von Schäden, die durch Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt werden;
  2. der in diesem Vertrag versicherten Personen untereinander; dieser Ausschluss bezieht sich nicht auf etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften;
  3. die aus den Gefahren eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) oder einer Vereinstätigkeit aller Art entstehen;
  4. soweit sie aufgrund des Vertrages oder besonderer Zusagen über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen;
  5. aus der Ausübung der Jagd;
  6. infolge der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu;
  7. soweit es sich um Personenschäden von mitversicherten Personen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Personen in Ihrem Haushalt gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt; oder um Personenschäden die unmittelbar oder mittelbar auf der Übertragung von Krankheiten oder Viren beruhen;
  8. aus dem Abhandenkommen von fremden Sachen, ausgenommen fremden Schlüsseln;
  9. vertraglicher Art;
  10. aus Vermögensschäden, die aus planender, beratender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Übersetzung, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie Untreue und Unterschlagung, Nichteinhaltung von Fristen und Terminen resultieren;
  11. aus Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß an fremden Sachen, die sich im Besitz einer versicherten Person befin- den, von ihr durch verbotene Eigenmacht erlangt oder ihr zum Gebrauch überlassen wurden;
  12. aus Schäden an gemieteten oder gepachteten beweglichen Sachen (mit Ausnahme von Mobiliar in Hotels, angemieteten Ferienhäusern oder –wohnungen)
  13. die durch versicherte Personen hergestellten oder gelieferten Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen
  14. von Inhabern oder Betreibern von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe;
  15. aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen, die durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg übersteigt und für die eine Versicherungspflicht besteht;
  16. aus dem Betrieb von Wasserfahrzeugen mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 Metern und/oder einer Motorleistung von mehr als 25 kW;
  17. gegen versicherte Personen als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer von Kraftfahrzeugen aller Art und deren Anhänger, für die bei Inbetriebnahme auf öffentlichen Strassen eine Zulassungspflicht bestehen würde (§18 StVZO);
  18. in den USA und Kanada aus der Haus- und Grundbesitzer- haftpflicht-, Gewässerschadenhaftpflicht- und Bauherrenhaftpflichtversicherung;
  19. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
  20. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt, im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr;
  21. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.

Vorsorge

Für Erhöhungen, Erweiterungen oder neu hinzukommende Risi- ken gewähren wir Ihnen Versicherungsschutz, sofern diese nicht unter die in diesem Vertrag genannten Ausschlüsse fallen.

Sie sind aber nur versichert, wenn Sie uns jedes neu eingetretene Risiko spätestens drei Monate nach Aufforderung anzeigen. Soll- ten Sie unserer Aufforderung nicht fristgemäß nachkommen, fällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dessen Entstehung weg.

Selbstbehalt

Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein ver- einbarten Selbstbehalt, nicht jedoch bei Personenschäden.

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