Ferienimmobilien Versicherung – HAUSRAT, KUNST- UND WERTGEGENSTÄNDE

Räumlicher Geltungsbereich

1. Versicherungsort

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Versicherungsadresse. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.

2. Außenversicherung

Die versicherten Sachen sind weltweit versichert, wenn sie nur vorübergehend (nicht mehr als 3 Monate) vom Versicherungsort entfernt werden. Die Entschädigung ist auf 10.000 € je Schadenfall begrenzt; für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen oder Edelsteine ist die Entschädigung auf insgesamt 2.500 € je Schadenfall begrenzt.

3. Wohnungswechsel

Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen erlischt spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn, es sei denn, die Weiterversicherung wird mit uns vereinbart.

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