Ferienimmobilien Versicherung – Gebäude

Leistungen des Versicherers

1. Totalschäden

Wenn versicherte Sachen völlig zerstört werden oder abhanden kommen, ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert vor Eintritt des Versicherungsfalls.

2. Teilschäden

Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert vor Eintritt des Versicherungsfalls.

3. Zusätzliche Kosten

Wir ersetzen folgende aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig gewordene Kosten:

a) für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten durften;

b) für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen, den Abtransport oder die Entsorgung von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen;

c) die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstel- lung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;

d) für Transport und Lagerung von versicherten Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;

e) für Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen und Baunebenkosten (z.B. Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten);

f) für die Unterbringung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 1 Jahr;

g) für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Gebäuden, höchstens jedoch für 1 Jahr;

h) für den Schutz (z.B. Bewachung) versicherter Sachen;

i) für Reisekosten zum Versicherungsort, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.

4. Leistungsobergrenzen

a) Versicherte Sachen

Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.

b) Kosten

Die zusätzlichen Kosten der Ziffer 3. a) werden in voller Höhe ersetzt.

Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 3. b) bis g) werden bis zu 25 % der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt, auf unsere Weisung entstandene Kosten bis zu 100 % der Versicherungssumme.

Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 3. h) bis i) werden bis maxi- mal 5.000 € je Kostenposition über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.

c) Entschädigungsgrenzen

Es gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

– für Mauern, Tore und Zäune: 2.500 €
– für Überspannungsschäden: 5.000€
– für Außenanlagen (z.B. Wege, Brunnen): 10.000€

d) Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, so ersetzen wir den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert, es sei denn, Sie haben mit uns einen Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Selbstbehalt

Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt.

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