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Ferienimmobilien Versicherung – HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Versicherungsumfang und Versicherte Personen

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.

Mitversichert sind alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Ihre volljährigen Kinder sind auch an anderen Orten mitversichert, wenn sie sich in Ausübung des Wehr- oder Zivildienstes, in der Ausbildung oder im Studium befinden.

Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf in Ihrem Haus beschäftigte Personen, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Dritte schädigen.

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Versicherte Risiken

Wir gewähren den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn sie als Privatperson aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Versichert sind während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignisse, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zur Folge haben.

Unsere Leistungspflicht umfasst neben der Prüfung der Haftpflichtfrage die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Sie haben Versicherungsschutz:


1.1 als Privatperson;

1.2 als Aufsichtsperson über minderjährige Kinder;

1.3 als Haus- bzw. Wohnungs- und Grundstückseigentümer für die im Versicherungsschein bezeichneten selbstgenutzten Objekte sowie aus der Vermietung eigener bebauter sowie unbebauter Grundstücke oder Räumlichkeiten zur privaten Nutzung Dritter bis zu einem Jahresnettomietwert von 25.000 € (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung);

1.4 als Bauherr von Bauarbeiten (An- und Umbauten, Reparaturen) bis zu einer Bausumme von 25.000 € je Bauvorhaben;

1.5 für Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens oder des Verlustes von fremden Schlüsseln bis 5.000 €;

1.6 für Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens oder des Verlustes von fremden gewerblich genutzten Schlüsseln bis 2.500 €;

1.7 als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;

1.8 aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern und Windsurfbrettern;

1.9 für die Ausübung von Sport;

1.10 für die durch Mietvertrag übernommene Verkehrssicherungspflichten, wie z.B. Streupflicht, Schneeräumen, Reinigung, Instandhaltung;

1.11 für den erlaubten privaten Besitz und für den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen;

1.12 als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

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Ferienimmobilien Versicherung – HAUSRAT, KUNST- UND WERTGEGENSTÄNDE

Leistungen des Versicherers

1. Totalschäden

Wenn Hausrat völlig zerstört wird oder abhanden kommt, ersetzen wir Ihnen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Wenn Kunstgegenstände völlig zerstört werden oder abhanden kommen, ersetzen wir Ihnen die mit uns zuvor vereinbarten Be- träge (Taxe), ansonsten den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte (Marktwert) vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Wenn Wertgegenstände völlig zerstört werden oder abhanden kommen, ersetzen wir Ihnen die mit uns zuvor vereinbarten Be- träge (Taxe), ansonsten den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand vor Eintritt des Versicherungsfalls.

2. Teilschäden

Wenn Hausrat teilweise beschädigt wird, ersetzen wir die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, höchstens jedoch den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Wenn Kunst- oder Wertgegenstände teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung. Wir erstatten jedoch höchstens den mit uns zuvor vereinbarten Betrag (Taxe), andernfalls höchstens den Marktwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

3. Eigentumsübergang

Im Falle einer Entschädigung des mit uns zuvor vereinbarten Betrages (Taxe), des Neu- oder Marktwertes gehen die zerstörten, abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände in unser Eigentum über.

4. Zusätzliche Kosten

Wir ersetzen folgende aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig gewordenen Kosten:

a) für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung des Schadens für geboten halten durften;

b) für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und be- schädigten versicherten Sachen;

c) die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;

d) für Transport und Lagerung von versicherten Sachen, so- lange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;

e) für die Unterbringung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 1 Jahr;

f) für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;

g) für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme abhanden gekommen sind;

h) für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus innerhalb der Wohnung entstanden sind;

i) für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten zu beseitigen;

j) für Reisekosten zum Versicherungsort, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.

5. Leistungsobergrenzen

a) Versicherte Sachen
Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.

b) Vorsorge Für Werterhöhungen oder Neuerwerbungen von Hausrat, Kunst- oder Wertgegenständen während einer Versicherungsperiode steht Ihnen eine zusätzliche Versicherungssumme von bis zu 15 % der jeweils vereinbarten Versicherungssumme für Hausrat, Kunst- oder Wertgegenstände zur Verfügung, wenn Sie uns spätestens bis zum Ablauf dieser Versicherungsperiode hierüber informieren (Vorsorge).

c) Kosten Die zusätzlichen Kosten der Ziffer 4. a) werden in voller Höhe ersetzt. Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 4. b) bis d) werden bis zu 25 % der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt, auf unsere Weisung entstandene Kosten bis zu 100 % der Versicherungssumme. Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 4. e) bis j) werden bis maximal 5.000 € je Kostenposition über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.

d) Entschädigungsgrenzen Es gelten folgende Entschädigungsgrenzen, es sei denn, Sie haben höhere Entschädigungsgrenzen mit uns vereinbart:

für Bargeld 500 €

für Weine 500 €

für Gegenstände im Freien am Versicherungsort: 500 €

für Kameras, Laptops: 1.000 €

für Jagd- und Sportwaffen: 1.000 €

für Pelze: 1.000 €

für Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere: 2.000 €

für Überspannungsschäden: 5.000 €

für Briefmarken, Münzen, Medaillen: 5.000 €

für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen: 5.000 €

für Kunstgegenstände: 20.000 €

e) Unterversicherung Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, so ersetzen wir den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert, es sei denn, Sie haben mit uns einen Unterversicherungsverzicht vereinbart.

 Selbstbehalt

Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt.

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Ferienimmobilien Versicherung – HAUSRAT, KUNST- UND WERTGEGENSTÄNDE

Versicherte Sachen

1. Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände

Versichert sind Ihr Hausrat, Ihre Kunstgegenstände und Ihre Wertgegenstände.

Hausrat sind alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Ein- richtung oder zum privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, außer Kunst- und Wertgegenstände.

Mitversichert sind in das Gebäude eingefügte bewegliche Sa- chen, Antennenanlagen oder Markisen, soweit Sie hierfür das Risiko tragen.

Kunstgegenstände sind:

  • antiquarische Möbel;
  • Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, Fotografien, Collagen, Grafiken;
  • Skulpturen, Plastiken;
  • Teppiche, Gobelins;
  • Musikinstrumente;
  • antiquarische Bücher, Manuskripte;
  • Porzellan;
  • wertvolle Sammler- und Liebhaberobjekte.

Wertgegenstände sind:

  • Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine;
  • Gegenstände aus Edelmetallen;
  • Briefmarken, Münzen, Medaillen;
  • Jagd- und Sportwaffen;
  • Weine;
  • Kameras, Laptops;
  • Pelze;
  • Bargeld, Schecks;
  • Kredit-, Scheck- und Bankkarten;
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere.

2. Nicht versichert sind:

a) Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, es sei denn, es handelt sich um motorisierte Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Go-Karts oder Spielfahrzeuge;

b) Wasserfahrzeuge und deren Zubehör, es sei denn, es handelt sich um Surfbretter, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote einschließlich ihrer Motoren;

c) Luftfahrzeuge und deren Zubehör, es sei denn, es handelt sich um Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme;

d) Gegenstände, die Ihren Mietern oder Untermietern gehören; e) Tiere, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel).

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Ferienparadies Barcelona

Landschaft

Barcelona, die Hauptstadt Kataloniens, hat jede Menge zu bieten. Als Kulturstadt überzeugt sie ihre Besucher mit einem reichen kulturellen Erbe und zeitgenössischer Architektur. Doch auch landschaftlich hat die Region um Barcelona ihren Reiz. Das Mittelmeer mit einer der schönsten Küstenstraßen Europas und den malerischen Fischerdörfern lässt Urlaubsträume wahr werden.

Barcelona liegt im Nordosten der iberischen Halbinsel an der Küste des Mittelmeeres auf einem fünf Kilometer breiten Plateau, das von der Bergkette Serra de Collserola und den Flüssen Llobregat im Süden sowie Besòs im Norden begrenzt wird. Die Pyrenäen liegen circa 120 Kilometer nördlich der Stadt.

Die Serra de Collserola, Teil des Küstengebirges, bildet den sanft gerundeten Hintergrund der Stadt. Ihr höchster Punkt, der Tibidabo, ist 512Meter hoch und wird von dem 288,4 Meter hohen und weithin sichtbaren Sendeturm Torre de Collserola überragt.

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Ferienparadies Mallorca

Trinken

Mallorca ist die Insel der kulinarischen Vielfalt. Neben vielen Spezialitäten der rustikal geprägten Küche gibt es auch eine Reihe leckerer Getränke.

Gleichwohl bleibt die Sangria das Nationalgetränk der Insel. Sangria ist eine typisch spanische Erfrischung, die in Maßen genossen ausgezeichnet gegen die Sommerhitze wirkt. Das süffige Getränk besteht aus Wein, Fruchtsaft und Zucker. Wesentlich ist dabei die Zusammensetzung und die Wahl des Weines. Sangria kann übler Fusel sein, der einen schweren Schädel verursacht; das Getränk kann aber auch eine bekömmliche Leckerei sein, die ausgezeichnet bekommt, belebt und erfrischt.

Mallorca ist eine Insel, auf der seit Jahrhunderten ausgezeichnete Weine reifen. Dabei handelt es sich in achtzig Prozent der Fälle um „vino tinto“, also um Rotwein. Die meisten mallorquinischen Roten werden aus der Manto-Negro-Traube gekeltert. Allgemein üblich ist es, bereits zum Mittagessen, das in Spanien ausführlich zelebriert wird, Wein zu trinken. Dazu wird Wasser ohne Kohlensäure („agua sin gas“) gereicht.

Das Gebiet Binissalem ist eines der zwei offiziell autorisierten Anbaugebiete, die ihre Weine mit der „Denominació d´Origen“ auszeichnen dürfen, einer staatlich reglementierten Ursprungsgarantie, die gleichzeitig eine Qualitätsgarantie ist. Dieses Gütesiegel für kontrollierte Herkunftsbezeichnung tragen außerdem die Weine aus dem Llevant. Aus dieser Gegen kommt der beste Weißwein, der »vino blanco«.

Mallorca ist für seine 700.000 Mandelbäume berühmt, die im Februar einen weißen Blütenteppich über die Insel legen. Aus den Früchten wird ein typisches Erfrischungsgetränk hergestellt: die „Horchata“ (Mandelmilch). Hierbei werden Mandeln gepresst und mit Wasser vermengt. Abgeschmeckt mit Zucker, Zimt und Zitronenschale entsteht eine Köstlichkeit mit Suchteffekt.

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Ferienparadies Mallorca

Essen

Mallorcas Küche ist ländlich geprägt. Das bedeutet, es gibt viele rustikale Gerichte mit Zutaten, die von der Landwirtschaft der Region erzeugt werden. Viele Speisen werden mit Fleisch zubereitet oder bestehen aus deftigem Gemüse, zum Beispiel Kohl. Gute einheimische Restaurants findet man oft im Landesinneren, abseits der Touristengebiete an den Küsten. Auch in den rustikalen Cellers, den Kellerrestaurants, erlebt man stets eine urige Atmosphäre. Mallorquiner essen gern, gesellig und ausgiebig. Zum Abendessen gehen die Einheimischen oft erst spät, ab 21 Uhr.

Typische Gerichte der mallorquinischen Küche sind zum Beispiel Fleischgerichte mit Kaninchen, Lamm, Zicklein oder Spanferkel, oft vom Grill. Dazu werden häufig alle Variationen an Gemüse gereicht. Fisch wird auf Mallorca oft vom Festland importiert. In den Küstenregionen kann man jedoch auch fangfrischen Fisch genießen. Dieser ist auf den Speisekarten oder an den Restaurants dann oft als „pescado fresco“ ausgewiesen. Auch Schnecken sind eine typische Speise auf Mallorca.

Kleine Häppchen aus eingelegten oder gegrillten Zutaten, so genannte Tapas, sind zwar nicht typisch mallorquinisch, aber aus den meisten Restaurants nicht mehr wegzudenken und ein leckerer Snack zum Getränk oder als Vorspeise. Unangefochten am typischsten für Mallorca ist jedoch das p’amb oli, eine Vorspeise, bei der geröstetes Brot mit Knoblauch und Tomate eingerieben und schließlich mit Olivenöl beträufelt wird. Diese simple, aber äußerst leckere Variante einer Vorspeise sollte man auf Mallorca unbedingt probieren. Nach dem Essen genießt man einen für Mallorca typischen Kräuterschnaps namens „Hierbas“, der auf Anisbasis hergestellt wird.

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Ferienparadies Ibiza

Essen

Bis vor wenigen Jahren war die ibizenkische Küche weitgehend unbekannt, und die Unterschiede zur spanischen kümmerten niemanden – zu Unrecht. Denn die ibizenkische Küche zeichnet sich durch eine beachtliche Improvisationskunst aus.

Das Meer macht Appetit, auf den Speisekarten der Restaurants schwimmt eine riesige Vielfalt an Seegetier obenauf. Wer sein kulinarisches Herz an Fisch verloren hat, sich aber nicht an einen Katzenhai mit Zwiebelgemüse (gató am ceba) herantraut, ordert am besten eine gemischte Fisch- oder Meeresfrüchteplatte.

Die typischste Vorspeise der Inseln ist das alioli (Knoblauch und Öl), bei dem geschlagener Knoblauch nur mit Olivenöl und etwas Salz zubereitet und mit Weißbrot gegessen wird. Daneben gibt es das pa amb oli (Brot mit Öl), ein mit Olivenöl, Tomaten und Salz bestrichenes Brot, das zur Abwechslung auch mal mit Wurst, Schinken, Käse, Thunfisch oder einem Omelett belegt wird. In Sandwichform nennt man dies auf Spanisch bocadillo

Die Insulaner essen vor dem Hauptgang gern einen Teller Suppe. Der Begriff sope bezeichnet meist eine Suppe mit Brot und geschlagenem Ei darin. Oft findet man auch die sope de menuts (Suppe mit Fleisch und Gemüse), oder die Fischsuppe sope de rape (Suppe mit Seeteufel).

Beliebt sind Reisgerichte: zu den wichtigsten zählt der arròs sec (trockener Reis), der mit einer Fischbrühe, Hühner- und Kaninchenfleisch, Muscheln, Krabben und Gemüse serviert wird. Der Paella ähnlich ist der arròs de pescador (Reis nach Seemannsart), bei der zu Safranreis Fisch, Meeresfrüchte und Paprika gegessen werden.

Beliebt sind auch Eierspeisen, so die spanische Tortilla (truita auf Eivissenc). Da ist zuerst die truita pagèsa (Bauernomelett), bei der Kartoffeln, Tomaten und Paprika mitverarbeitet werden. Als truita amb sardines (Omelett mit Sardinen) wird die Tortilla mit geräucherten Sardinen serviert.

Mangels Viehzucht waren Fleischgerichte auf den Pityusen eine Seltenheit und kamen nur an Festtagen auf den Tisch. Besonders typisch sind Lamm-, Kaninchen- und Schweinefleischgerichte. Rindfleisch gibt es so gut wie gar nicht.

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