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Folgen der Entscheidung des EuGH zur spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wie wir am 25. September berichteten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3. September 2014 die Regelungen der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer für unzulässig erklärt, weil sie Residente in den verschiedenen Autonomen Regionen einerseits und auch Nichtresidente im Verhältnis zu Residenten diskriminiert. Die Folgen dieser Entscheidung sind noch nicht überschaubar. Die Zentralregierung hat allerdings recht schnell auf die Entscheidung reagiert. Die regierende PP hat bereits am 25. September 2014 im Balearenparlament einen Gesetzentwurf eingebracht, der z.B. vorsieht – dies ist für unsere Kunden die wichtigste Frage-, dass nichtresidente Erben mit residenten Erben bezüglich eines Nachlasses auf den Balearen gleich gestellt werden und zukünftig nur 1 % Erbschaftsteuer zu zahlen haben. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Gesetz in den nächsten Wochen verabschiedet wird.

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