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Europäischer Gerichtshof (EUGH): Spanische Erbschaftsteuer für Nichtresidenten verstößt gegen EU-Recht

Endlich können nichtresidente Erben von Spanienimmobilien lachen, und der spanische Fiskus bekommt aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes tiefe Sorgenfalten, drohen ihm doch Rückzahlungsansprüche in noch unschätzbarer Höhe. Hintergrund der Entscheidung des EUGH vom 3. September 2014 ist der bekannte und vielfach gerügte Sachverhalt, dass nichtresidente Erben von Spanienimmobilien nach dem zentralspanischen Steuerrecht besteuert wurden (ab 800.000 € Nachlasswert linear 34 %!), während Residente nach dem Steuerrecht der Autonomen Regionen Spaniens nur mit einem reduzierten Steuersatz – meist 1 % – besteuert wurden. Kurzum: Die Autonomen Regionen hatten die Erbschaftsteuer faktisch abgeschafft – „Abschaffung durch Bagatellisierung“.

Schon 2007 hatte die Europäische Kommission Spanien erfolglos aufgefordert, diesen Missstand, mit dem Nichtresidente diskriminiert wurden, zu ändern. Diese Diskriminierung durch steuerliche Schlechterstellung hat nach Feststellung des EUGH eine Wertminderung des Erbes oder einer Schenkung zur Folge.

Die spanische Finanzverwaltung hat das Urteil bisher nicht kommentiert. Sie wird jedoch verpflichtet sein, die zuviel ein- gezogenen Steuern zurückzuerstatten. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, die mit dem Datum der Zahlung der Steuern zu laufen beginnt. Möglicherweise wird sich Spanien wegen der verzögerlichen Bearbeitung auf die Verjährungsfrist nicht berufen können. Wer in den letzten Jahren die Erbschaftsteuer in der unzulässigen Höhe gezahlt hat, sollte schnellstens die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen und die Rückforderung einleiten.

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Folgen der Entscheidung des EuGH zur spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wie wir am 25. September berichteten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3. September 2014 die Regelungen der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer für unzulässig erklärt, weil sie Residente in den verschiedenen Autonomen Regionen einerseits und auch Nichtresidente im Verhältnis zu Residenten diskriminiert. Die Folgen dieser Entscheidung sind noch nicht überschaubar. Die Zentralregierung hat allerdings recht schnell auf die Entscheidung reagiert. Die regierende PP hat bereits am 25. September 2014 im Balearenparlament einen Gesetzentwurf eingebracht, der z.B. vorsieht – dies ist für unsere Kunden die wichtigste Frage-, dass nichtresidente Erben mit residenten Erben bezüglich eines Nachlasses auf den Balearen gleich gestellt werden und zukünftig nur 1 % Erbschaftsteuer zu zahlen haben. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Gesetz in den nächsten Wochen verabschiedet wird.

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