Ferienimmobilien Versicherung – HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Versicherungsumfang und Versicherte Personen

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.

Mitversichert sind alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Ihre volljährigen Kinder sind auch an anderen Orten mitversichert, wenn sie sich in Ausübung des Wehr- oder Zivildienstes, in der Ausbildung oder im Studium befinden.

Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf in Ihrem Haus beschäftigte Personen, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Dritte schädigen.

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Versicherte Risiken

Wir gewähren den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn sie als Privatperson aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Versichert sind während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignisse, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zur Folge haben.

Unsere Leistungspflicht umfasst neben der Prüfung der Haftpflichtfrage die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Sie haben Versicherungsschutz:


1.1 als Privatperson;

1.2 als Aufsichtsperson über minderjährige Kinder;

1.3 als Haus- bzw. Wohnungs- und Grundstückseigentümer für die im Versicherungsschein bezeichneten selbstgenutzten Objekte sowie aus der Vermietung eigener bebauter sowie unbebauter Grundstücke oder Räumlichkeiten zur privaten Nutzung Dritter bis zu einem Jahresnettomietwert von 25.000 € (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung);

1.4 als Bauherr von Bauarbeiten (An- und Umbauten, Reparaturen) bis zu einer Bausumme von 25.000 € je Bauvorhaben;

1.5 für Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens oder des Verlustes von fremden Schlüsseln bis 5.000 €;

1.6 für Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens oder des Verlustes von fremden gewerblich genutzten Schlüsseln bis 2.500 €;

1.7 als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;

1.8 aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern und Windsurfbrettern;

1.9 für die Ausübung von Sport;

1.10 für die durch Mietvertrag übernommene Verkehrssicherungspflichten, wie z.B. Streupflicht, Schneeräumen, Reinigung, Instandhaltung;

1.11 für den erlaubten privaten Besitz und für den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen;

1.12 als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

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Ferienparadies Ibiza

Tradition

Zu den überlieferten Traditionen der Insel gehört der Volkstanz Ball pagès, bei dem der Mann die Frau mit Kastagnettenschlägen zum Tanz auffordert. Die Tänzer tragen die traditionelle Tracht und den Emprendadas genannten Schmuck. Dieser Tanz unterscheidet sich deutlich von anderen typischen Mittelmeertänzen, auch von denen der anderen Baleareninseln. Der Zuschauer hat den Eindruck, einen Blick auf das Ibiza vor Hunderten oder Tausenden von Jahren zu bekommen. Auf Ibiza wird großen Wert auf die Bewahrung der lokalen Traditionen gelegt. Dazu gehören auch die zahlreichen Volksfeste, die zu Ehren der Schutzpatrone der Kirchen und Dörfer gefeiert werden, und bei denen der Ball Pagès unter den Vorbauten der Kirchen und an den alten Dorfbrunnen getanzt wird. In Eivissa-Ciutat finden im Sommer jeden Freitag im Kreuzgang des Rathauses Vorführungen des Ball Pagès statt. Und in San Antoni kann wird der Volkstanz an manchen Sonntagen im Sommer auf der zentralen Promenade Paseo de las Fuentes und während der Hauptsaison jeden Donnerstag um 18.00 Uhr an der Kirche Sant Miquel vorgeführt.

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Ferienparadies Ibiza

Kultur

Die Ibizenkos sind sehr stolz auf ihr künstlerisches und historisches Erbe. Die spanische Kultur gestaltet sich hier zusammen mit den inseleigenen Traditionen und der besonderen Sprache, dem Ibizenko, als eine besonders reizvolle Mischung.

Kulturell Interessierte freuen sich über die alten Kirchen und Klöster, die traditionsreichen Orte und die ursprüngliche Küche Ibizas.

In vielen Orten gibt es Folkloregruppen, die die überlieferten Formen der ibizenkischen Kultur pflegen. Von Generation zu Generation weitergegebene Tänze, Musik und Trachten bilden einen wichtigen Bestandteil einer jeden Fiesta.

Kein typisches Inselfest kommt ohne die Trachten der einzelnen Inselregionen und die heiter-melancholischen ibizenkischen Gesänge der Folkloregruppen aus.

Mit der phönizischen Kultstätte Es Cuieram verfügt Cala San Vincente über ein mystisches Relikt aus längst vergangenen Tagen.

Wenige Kilometer von dem Urlaubsort entfernt wurde das einstige Heiligtum entdeckt, in dem Wissenschaftlern zufolge vom 5. bis zum 2. Jahrhundert v. Chr. Die Fruchtbarkeitsgöttin Tanit verehrt worden sei.Die geschichtsträchtige Höhle an der Steilküste reicht tief in den Fels und birgt neben einem massiven Opferstein mehrere verzweigte Nebenhöhen. Die hier gefundenen Kultgegenstände und Figuren aus Terrakotta sind im Archäologischen Museum von Ibiza-Stadt zu bewundern.

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Ferienimmobilien Versicherung – HAUSRAT, KUNST- UND WERTGEGENSTÄNDE

Leistungen des Versicherers

1. Totalschäden

Wenn Hausrat völlig zerstört wird oder abhanden kommt, ersetzen wir Ihnen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Wenn Kunstgegenstände völlig zerstört werden oder abhanden kommen, ersetzen wir Ihnen die mit uns zuvor vereinbarten Be- träge (Taxe), ansonsten den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte (Marktwert) vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Wenn Wertgegenstände völlig zerstört werden oder abhanden kommen, ersetzen wir Ihnen die mit uns zuvor vereinbarten Be- träge (Taxe), ansonsten den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand vor Eintritt des Versicherungsfalls.

2. Teilschäden

Wenn Hausrat teilweise beschädigt wird, ersetzen wir die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, höchstens jedoch den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Wenn Kunst- oder Wertgegenstände teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung. Wir erstatten jedoch höchstens den mit uns zuvor vereinbarten Betrag (Taxe), andernfalls höchstens den Marktwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

3. Eigentumsübergang

Im Falle einer Entschädigung des mit uns zuvor vereinbarten Betrages (Taxe), des Neu- oder Marktwertes gehen die zerstörten, abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände in unser Eigentum über.

4. Zusätzliche Kosten

Wir ersetzen folgende aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig gewordenen Kosten:

a) für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung des Schadens für geboten halten durften;

b) für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und be- schädigten versicherten Sachen;

c) die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;

d) für Transport und Lagerung von versicherten Sachen, so- lange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;

e) für die Unterbringung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 1 Jahr;

f) für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;

g) für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme abhanden gekommen sind;

h) für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus innerhalb der Wohnung entstanden sind;

i) für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten zu beseitigen;

j) für Reisekosten zum Versicherungsort, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.

5. Leistungsobergrenzen

a) Versicherte Sachen
Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.

b) Vorsorge Für Werterhöhungen oder Neuerwerbungen von Hausrat, Kunst- oder Wertgegenständen während einer Versicherungsperiode steht Ihnen eine zusätzliche Versicherungssumme von bis zu 15 % der jeweils vereinbarten Versicherungssumme für Hausrat, Kunst- oder Wertgegenstände zur Verfügung, wenn Sie uns spätestens bis zum Ablauf dieser Versicherungsperiode hierüber informieren (Vorsorge).

c) Kosten Die zusätzlichen Kosten der Ziffer 4. a) werden in voller Höhe ersetzt. Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 4. b) bis d) werden bis zu 25 % der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt, auf unsere Weisung entstandene Kosten bis zu 100 % der Versicherungssumme. Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 4. e) bis j) werden bis maximal 5.000 € je Kostenposition über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.

d) Entschädigungsgrenzen Es gelten folgende Entschädigungsgrenzen, es sei denn, Sie haben höhere Entschädigungsgrenzen mit uns vereinbart:

für Bargeld 500 €

für Weine 500 €

für Gegenstände im Freien am Versicherungsort: 500 €

für Kameras, Laptops: 1.000 €

für Jagd- und Sportwaffen: 1.000 €

für Pelze: 1.000 €

für Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere: 2.000 €

für Überspannungsschäden: 5.000 €

für Briefmarken, Münzen, Medaillen: 5.000 €

für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen: 5.000 €

für Kunstgegenstände: 20.000 €

e) Unterversicherung Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, so ersetzen wir den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert, es sei denn, Sie haben mit uns einen Unterversicherungsverzicht vereinbart.

 Selbstbehalt

Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt.

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Ferienparadies Ibiza

Landschaft

Die Landschaft Ibizas ist sehr vielseitig. Sie wird von mehreren verhältnismäßig hoch aufragenden Gebirgszügen durchzogen, nur unterbrochen von fruchtbaren Tälern und Ebenen in denen Landwirtschaft betrieben wird. Auf der durch den hohen Eisenanteil rot eingefärbten ibizenkischen Erde gedeihen Oliven, Getreide, Wein und alle Arten von Südfrüchten.

Die nördliche Sierra ist ein Gebirgszug, der im Norden der Inselvom Rota Vella bei Sant Mateu über den Puig d’en Forns (410 m) von West nach Ost bis zur Serra de Sant Vicent bis ans Meer reicht. Vorgelagert im Hinterland von Santa Eularia bis östlich von Santa Gertrudis zieht sich ein etwas niederer Zug von kleinen Bergen, die bis zu 280 m hoch sind.

Die höchsten Erhebungen finden sichim Westen der Insel, wo sich mit dem Tlaia de San Josep (475m) auch die höchste Erhebung befindet.

Der Rest der Insel ins mehr oder weniger eben, wobei sich die Landschaft immer wieder leicht hügelig zeigt. Die Steilküste ist vor allem im Norden und im absoluten Süden mit bis zu 70 Höhe sehr imposant.

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