Ferienimmobilien Versicherung – Gebäude

Leistungen des Versicherers

1. Totalschäden

Wenn versicherte Sachen völlig zerstört werden oder abhanden kommen, ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert vor Eintritt des Versicherungsfalls.

2. Teilschäden

Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert vor Eintritt des Versicherungsfalls.

3. Zusätzliche Kosten

Wir ersetzen folgende aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig gewordene Kosten:

a) für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten durften;

b) für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen, den Abtransport oder die Entsorgung von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen;

c) die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstel- lung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;

d) für Transport und Lagerung von versicherten Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;

e) für Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen und Baunebenkosten (z.B. Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten);

f) für die Unterbringung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 1 Jahr;

g) für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Gebäuden, höchstens jedoch für 1 Jahr;

h) für den Schutz (z.B. Bewachung) versicherter Sachen;

i) für Reisekosten zum Versicherungsort, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.

4. Leistungsobergrenzen

a) Versicherte Sachen

Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.

b) Kosten

Die zusätzlichen Kosten der Ziffer 3. a) werden in voller Höhe ersetzt.

Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 3. b) bis g) werden bis zu 25 % der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt, auf unsere Weisung entstandene Kosten bis zu 100 % der Versicherungssumme.

Die zusätzlichen Kosten der Ziffern 3. h) bis i) werden bis maxi- mal 5.000 € je Kostenposition über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.

c) Entschädigungsgrenzen

Es gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

– für Mauern, Tore und Zäune: 2.500 €
– für Überspannungsschäden: 5.000€
– für Außenanlagen (z.B. Wege, Brunnen): 10.000€

d) Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, so ersetzen wir den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert, es sei denn, Sie haben mit uns einen Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Selbstbehalt

Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt.

www.weckesser.ag

Bildnachweis: 80105967 | © storm – Fotolia.com

Ferienparadies Mallorca

Einrichtungsstil

Die Farben des Mittelmeers

Der Mallorca Einrichtungstil ist ohne die passenden Farben nicht umzusetzen. Die Farbpalette des mediterranen Stils basiert auf dem Naturpigment Ocker. Seine Abwandlungen reichen von Gelbtönen über Rot und Orange bis hin zu Braun. Auch ein zartes Terrakotta-Rosé oder ein blasses Violett, das an die Lavendelfelder Südfrankreichs erinnert, passt in den Farbrahmen des Mittelmeers.

Mediterrane Möbel bestechen durch ihre klassisch-zeitlose Formgebung, gerne auch verspielt und verschnörkelt. Verbindendes Element sind die Naturmaterialen: Korb, Rattan und dunkle, mediterrane Hölzer. Die Olive liefert ein wunderbar dunkel glänzendes Holz für Accessoires und Einrichtungsgegenstände. Die Pinie und der Walnussbaum sind beliebt bei hochwertigen Möbeln. Sofas, Betten oder Sitzgelegenheiten können aus Flechtmaterial wie Rattan oder Hyazinthenfasern gefertigt sein. Das strahlt Wärme aus und gibt den Möbeln eine weiche Optik.

www.weckesser.ag

Bildnachweis: 80105967 | © storm – Fotolia.com

Ferienparadies Mallorca

Infrastruktur/Geografie

Mallorca verfügt über Insgesamt 43 Hafenanlagen mit 14.280 Liegeplätzen.

Fischereihafen: Cala Figuera,Cala Ratjada, Colonia de Sant Jordi, Colonia de Sant Pere, Palma Portocolom, Port d’Andratx, Port d’Alcudia, Port de Pollenca, Port de Sóller

Seehafen: Palma

Sporthafen: Cala Major

Yachthafen: Cala Figuera, Cala D’Or, Can Picafort, Colonia de Sant Jordi, Palma Port d’Andratx, Port d’Alcudia, Port de Pollenca, Port de Sóller, Puerto Portals, S’Arenal

Auf der Insel gibt es ein nicht ausgeschildertes Überholverbot. Wenn die Straße auf einer Entfernung von weniger als 200 Metern einsehbar ist und 100 Meter vor Straßenkuppen gilt das generelle Überholverbot.

Einbahnstraßen werden durch ein rundes Schild mit weißen Balken auf rotem Grund gekennzeichnet. Das Abschleppen von liegengebliebenen Fahrzeugen ist grundsätzlich für Privatpersonen verboten.

Auch beim Parken gibt es Besonderheiten wie die Regelung außerhalb von Parkhäusern nur an blaugefärbten Bordsteinen zu parken (mit erforderlicher Parkerlaubnis).

Der Schienenverkehr auf Mallorca umfasst heute ein Streckennetz von rund 109 Kilometern. Dieses wird von zwei Bahngesellschaften, der staatlichen Serveis Ferroviaris de Mallorca und der privaten Ferrocarril de Sóller, betrieben. Daneben gibt es noch eine 8,5 Kilometer lange U-Bahn zwischen dem Stadtzentrum von Palma und dem Universitätsgelände.

www.weckesser.ag

Bildnachweis: 80105967 | © storm – Fotolia.com

SON MUNTANER GOLF – Mallorca

Einer von vier Golfplätzen im Villenviertel Son Vida bei Palma de Mallorca: abwechslungsreich und tricky, herausfordernd, aber nicht unfair. Son Muntaner Golf landet bei Umfragen unter guten Spielern regelmäßig unter den Top 5 Courses der Insel. 70 Bunker und vier Seen gilt es zu überwinden. Die mit Bermudagras bewachsenenen Fairways sind breit und verzeihen so manchen Slice. Son Muntaner Golf beginnt recht unspektakulär, steigert sich aber im Lauf des Spiels.

Mit Son Vida, Son Quint sowie dem Pitch und Putt-Course Executive Course Son Quint bildet Son Muntaner Golf das Arabella Golf & Spa Resort Mallorca. Alle Plätze liegen in Palmas Villenviertel Son Vida. Gäste des Sheraton Mallorca Hotels können kostenfrei und unbeschränkt auf allen Plätzen spielen, für sie gilt auch kein Handicap-Limit.

Mitunter stört der Baulärm der nahen Schnellstrasse.

quelle: www.elephant10.com

www.weckesser.ag

Bildnachweis: 80105967 | © storm – Fotolia.com

Sa Calobra auf Mallorca – zwischen schroffer Felslandschaft

Wer zu diesem kleinen, 50 Meter langen Strand gelangen möchte, wird ein besonderes Stück von Mallorca kennenlernen: über eine atemberaubende, 13 Kilometer lange Serpentinenstraße mit einem Höhenunterschied von rund 780 Metern ist die steinige Bucht mit dem Auto zu erreichen. Die Bucht liegt im Norden der Insel, zwischen Pollença und Sóller. Durch den alten Baumbestand bietet der Strand viele schattige Plätze, in unmittelbarer Nähe gibt es einige kleine Bars. In der Hochsaison sind der Strand und das gleichnamige Dörfchen zur Mittagszeit sehr gut besucht – viele Touristen kommen mit Reisebussen. Wer sich jedoch nicht scheut, ganz früh zu kommen oder ein Stückchen über Felsen zu klettern, wird einen unvergesslichen Eindruck von Mallorcas Naturlandschaft und ihren schroffen Felsen bekommen. Kostenlose Parkmöglichkeiten sind leider knapp, aber empfehlenswert, da der kostenpflichtige Parkplatz durch seinen Minutentakt teuer werden kann.

Quelle: www.stern.de

www.weckesser.ag

Bildnachweis: 80105967 | © storm – Fotolia.com

Ferienimmobilien Versicherung – Gebäude

Risikoausschlüsse

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:

  1. Schäden durch Vorsatz; bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
  2. Schäden, solange das versicherte Gebäude noch nicht be- zugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht;
  3. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z.B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung verursacht;
  4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
  5. Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
  6. Schäden durch Tiere, insbesondere Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge und Nagetiere;
  7. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, War- tung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
  8. Schäden von Rissen an Gebäuden, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
  9. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schä- den aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
  10. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr;
  11. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.

www.weckesser.ag

Bildnachweis: 80105967 | © storm – Fotolia.com